FAQ Generell
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Garantiebestimmungen
- Garantieleistungen können bei Fehler (mangelhafte Verarbeitung) binnen 2 Jahren nach Kauf der Waffe in Anspruch genommen werden.
- Nach Auftreten des Fehlers muss der Kunde mit einem autorisierten Händler des Herstellers unverzüglich in Kontakt treten und bekannt geben, die Garantie in Anspruch nehmen zu wollen. Unverzüglich bedeutet spätestens zwei Wochen nach Auftreten des Fehlers.
- Die Abwicklung der Garantie erfolgt ausschließlich über die autorisierten Händler des Herstellers, bei dem die Waffe erworben wurde. Eine Inanspruchnahme der Garantie bzw. der Garantieleistungen direkt beim Hersteller ist ausgeschlossen. Sofern ein Kunde (als Verbraucher) eine Waffe direkt beim Hersteller erworben hat, kann dieser die Garantie bzw. die Garantieleistungen auch direkt beim Hersteller in Anspruch nehmen.
Achtung: Auch wenn die Waffe in einem anderen Land erworben wurde, ist die Garantie über den Händler, wo sie gekauft wurde, abzuwickeln.
Unsere Garantiebestimmungen finden Sie unter folgendem Link
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